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Offiziell gibt es gar kein „Superfood“ – das ist ein Marketingausdruck.

  • Als Definition von Superfood sind Nahrungsmittel gemeint, die einen besonders hohen Gehalt an einem oder mehre­ren Nährstoffen aufweisen und somit eine gesundheitsför­dernde Wirkung haben sollen.

Sekundären Pflanzenstoffen – Substanzen, die Obst, Gemüse und Kräutern unter anderem Farbe und Geschmack ver­leihen, wird ein hohes antioxidatives Potenzial attestiert.

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Das heißt: Sie sind in der Lage, zerstörerische Sauerstoff­verbindungen (freie Radikale) in der Zelle zu binden und unschädlich zu machen. Ihre Wirkung auf den Menschen ist wissenschaftlich jedoch nicht belegt. Die Reaktion mit freien Radikalen wurde bislang nur in isolierten Zellen im Labor nachgewiesen, nicht im Orga­nismus.

Möglicher Grund: Sekundäre Pflanzenstoffe wer­den vom Körper nur schlecht aufgenommen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verbietet deshalb gesundheits­bezogene Bewerbungen be­ziehungsweise Aussagen wie „Anti­-Aging­-Effekt“ in Bezug auf antioxidative Inhaltsstoffe in Lebensmitteln.

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